
Aktuelle Fragen zum Wechsel des Wertpapierabwicklers
Der S Broker hat im vergangenen Jahr seinen Wertpapierabwickler von der HSBC zur dwpbank gewechselt. Fragen und Antworten zum Thema haben wir für Sie gesammelt und beantwortet.
Fragen & Antworten
Abwicklerwechsel / Wechsel des Wertpapierabwicklers, was bedeutet das?
Wir haben 2021 unseren Wertpapierabwickler gewechselt. Statt der HSBC Bank, unserem früheren Partner, ist dies nun die dwpbank. Sie kümmert sich im Hintergrund darum, dass Ihre Käufe und Verkäufe, Zinsen, Dividenden und Steuern auch richtig gebucht werden.
Von welchen Verbesserungen kann ich durch den Wechsel Ihres Wertpapierabwicklers profitieren?
Mit dem Abwicklerwechsel sind eine Reihe von Verbesserungen für Sie in Kraft getreten:
- Aktiensparpläne in Bruchstücken
- Verkauf von Bruchstücken online
- Handel von Optionsscheinen und Zertifikaten mit einer US-Aktie als Basiswert
- Erweiterung des Angebots an Währungskonten
- Online-Bestellung von Karten für Hauptversammlungen sowie Hinterlegung von Bevollmächtigten und Übertragung von Stimmrechten auf Dritte
- Orderstreichung online für Orders über eine Fondsgesellschaft
Was sind das für Informationen im Verwendungszweck bei Gutschriften auf meinem Girokonto?
Bei Gutschriften z. B. aus Verkäufen, Steuerbuchungen oder Überweisungen auf dem (Sparkassen-) Girokonto enthält der Verwendungszweck aus buchungstechnischen Gründen neben den eigentlichen Informationen zusätzlich die IBAN des S Brokers sowie IBAN und BIC des Empfängerkontos.
Hat sich bei Sparplänen etwas geändert?
Durch den Abwicklerwechsel können Sie Aktiensparpläne nun auch in Bruchstücken erwerben. Der Mindestanlagebetrag beträgt unverändert 20 Euro.
Ist es möglich, Bruchstücke online zu verkaufen?
Ja, Sie können Bruchstücke von Aktien, Fonds, ETFs und Zertifikaten nun auch online verkaufen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Verkaufsorder in Bruchstücken generell nur kleiner als 1 Stück sein kann und daher separat erfasst werden muss.
Hierfür gibt es einen Bruchstücke-Handelsplatz (bei ganzen Stücken wird dieser Handelsplatz nicht angeboten).
Wurde das Angebot an Währungskonten weiter ausgebaut?
Ja, neben den bereits bestehenden 13 Währungskonten sind vier weitere dazu gekommen: Singapur-Dollar, Tschechische Kronen, Dänische Kronen und Ungarische Forint.
Kann ich Karten für Hauptversammlungen nun auch online bestellen?
Karten für Hauptversammlungen können Sie in der Regel ganz bequem online in Ihrem Transaktionsbereich bestellen. Sie können darüber hinaus nun auch selbst einen Bevollmächtigten hinterlegen oder einem Dritten Ihre Stimmrechte übertragen.
Bitte beachten Sie, dass Karten für ausländische Hauptversammlungen nicht online bestellt werden können.
Wie kann ich HV-Karten online bestellen?
Sie können Ihre Eintrittskarte zur Hauptversammlung nun auch online im Transaktionsbereich über eine gesonderte Eingabemaske bestellen. Während der Weisungsfrist können Bestellungen auch online geändert oder storniert werden. Nach Ablauf der Frist sind Änderungen nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie: Die Bestellung Ihrer Eintrittskarte ist erst am Folgetag des so genannten Record Dates möglich. Das gültige Record Date finden Sie auf dem Informationsschreiben zur Hauptversammlung in Ihrer Postbox. Es bezeichnet den zur Teilnahme an der Hauptversammlung maßgeblichen Stichtag für den Nachweis des Aktienbesitzes.
Bei Namensaktien erfolgt die Einladung der registrierten Aktionäre durch die Gesellschaft. Eine Bestellung durch Sie ist nicht notwendig.
Kann ich mich bei ausländischen Namensaktien in das Aktionärsregister eintragen lassen?
Eine namentliche Registrierung auf Ihren Namen ist bei ausländischen Namensaktien grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme bilden Schweizer Aktien. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Kundenservice.
Bieten Sie die Verwahrung von effektiven Stücken an?
Eine effektive Einlieferung von Wertpapierbeständen bieten wir nicht an.
Sind Überweisungen zu Gunsten meines Währungskontos möglich?
Überweisungen auf das S Broker-Währungskonto von einem anderen Währungskonto sind ohne Angabe von Leitwegen oder Korrespondenzbanken möglich.
Sie geben Ihre Empfänger-IBAN und den BIC PULSDE5W an. Bei den Empfängerdaten ist neben Ihrem Namen noch die PLZ, Ort und der Länder-Code erforderlich (Geldwäsche-Prüfung), ein Verwendungszweck ist sinnvoll (idealerweise den Empfängernamen nochmal angeben).
Ist der Handel mit Optionsscheinen und Zertifikaten auf US-Aktien (sog. 871m-relevante Produkte) wieder möglich?
Zukünftig werden bestimmte Ausprägungen der 871m-relevanten Produkte zum Handel angeboten. Betroffen sind Gattungen, die der sog. Emittentenlösung unterliegen. „Emittentenlösung“ bedeutet, dass die Wertpapiere auf Ebene der Emittenten besteuert werden.
Alle diesbezüglich verfügbaren Papiere sind im Transaktionsbereich zum Handel freigeschaltet.
Derzeit ist der Handel nur mit entsprechenden Papieren der Emittenten Citi, HSBC, HVB und Société Générale möglich. Weitere Emittenten werden in Zukunft noch folgen.
Was ist künftig mit den Jahresendunterlagen? Wird es Änderungen geben?
Ihre Jahresendunterlagen werden Ihnen in Ihre Postbox eingestellt.
Wenn Sie generell den Postversand für Ihre Dokumente beauftragt haben, erhalten diese auch weiterhin per Post.
Warum habe ich für das Jahr 2021 zwei Steuerbescheinigungen erhalten?
Da sich der Wechsel unseres Wertpapierabwicklers unterjährig vollzogen hat, erhielten Sie für das Jahr 2021 zwei Jahressteuerbescheinigungen: (1) für alle in Ihrem Depot angefallenen Erträge bis zum 31.10.2021 und (2) für alle in Ihrem Depot angefallenen Erträge vom 01.11. bis 31.12.2021.
Wie kann ich vorab von der Quellensteuer für bestimmte Länder befreit werden (Quellensteuer-Vorabbefreiung)?
Für bestimmte Länder wird eine Vorabbefreiung von der Quellensteuer angeboten. Dabei ist zwischen Ländern und Ertragsarten zu unterscheiden, bei denen die Vorabbefreiung von der Quellensteuer automatisch erfolgt (im Rahmen der Abrechnung), und Ländern/Ertragsarten, bei denen die Vorabbefreiung mit länderspezifischen Formularen beantragt werden muss.
Für folgende Länder und Ertragsarten können Sie eine Reduzierung/Vorabbefreiung von der Quellensteuerbelastung beantragen (Preis auf Anfrage):
Land (Ertragsart)
- Finnland (Dividenden)
- Frankreich (Dividenden)
- Italien (Zinsen / Dividenden)
- Japan (Dividenden)
- Kanada (Dividenden)
- Südkorea (Dividenden)
- Tschechische Republik (Zinsen / Dividenden)
- Ungarn (Dividenden)
Bitte beachten Sie, dass die benötigten Formulare häufig nur befristet gültig sind und daher regelmäßig erneuert werden müssen.
Sobald eine Aktualisierung notwendig ist, geben wir Ihnen Bescheid, damit die neuen Dokumente rechtzeitig wieder vorliegen. Die Neueinreichung gilt dabei als neuer Antrag.
Hinweis: Wenn Sie die Vorabbefreiung für eins der vorgenannten Länder wünschen, wenden Sie sich für das Formular an unsere Kundenhotline.
Wie kann ich mir erhobene Quellensteuer zurückerstatten lassen (Quellensteuer-Rückerstattung)?
Bietet das Land keine Vorabbefreiung an bzw. wurde es versäumt, einen entsprechenden Antrag zu stellen, besteht häufig die Möglichkeit einer Steuerrückerstattung. Um am Rückerstattungsservice teilnehmen zu können, müssen Sie dem S Broker eine Vollmacht über das Formular 26: Auftrag und Einleitung von Quellensteuerrückerstattungsverfahren (DBA-Vollmacht) erteilen.