Handel an der Schweizer Börse SIX

Die Europäische Kommission hat bis zum jetzigen Zeitpunkt die sogenannte „Börsenäquivalenz“ mit der Schweiz nicht verlängert.

Damit fällt die Börsenäquivalenz weg, d. h. Wertpapierhändler aus der EU dürfen ab dem 1. Juli 2019 keine Aktien mehr an der SIX handeln, wenn für diese ein EU-Börsenplatz besteht.

Als Folge dessen hat daher nunmehr die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA mit Wirkung per 1. Juli 2019 die Liste der ausländischen Handelsplätze angepasst, die für den Handel von Schweizer Aktien anerkannt sind (siehe auch die Mitteilung der EFD). EU-Handelsplätze gehören nicht dazu, womit sich die Frage der Äquivalenz bezüglich dieser Schweizer Aktien nicht mehr stellen kann und damit ein Handel dieser Schweizer Aktien in der Schweiz (SIX) auch weiterhin für EU-Wertpapierhändler möglich ist.

Gemäß der aktualisierten Liste ist es damit Handelsplätzen mit Sitz in der EU ab dem 1. Juli 2019 untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen.

Die Umsetzung der Maßnahme wird durch die schweizerischen Behörden eng begleitet und überwacht.

Hintergrund: Die EU hat die Anerkennung der Schweizer Börse SIX mit Fortschritten beim institutionellen Rahmenabkommen zwischen der EU und Schweiz verbunden. Da hierbei noch nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden, wurde die Börsenäquivalenz-Vereinbarung von Seiten der EU nicht verlängert.

Was ist möglich?

  • Handel von Schweizer Aktien in der Schweiz (auch über EU-Wertpapierhändler)

Was ist nicht mehr möglich?

  • Handel von Schweizer Aktien an EU-Börsenplätzen (d. h. auch keine entsprechenden Sparpläne!)
  • Handel von EU-Aktien in der Schweiz (SIX) über EU-Wertpapierhändler

Was bedeutet dies für bereits bestehende Bestände in den Gattungen?

  • Für Schweizer Aktien mit Lagerstelle ungleich CH: Bestände, die in Lagerstellen außerhalb der Schweiz liegen, müssten dorthin verlagert werden, damit ein künftiger Handel gewährleistet werden kann. (Ausnahme: möglicher OTC Handel)
  • Für Schweizer Aktien mit Lagerstelle CH: Es sind keine Maßnahmen notwendig.

Bieten die OTC-Handelspartner noch Handel in Schweizer Aktien an?

  • Die außerbörslichen Handelspartner Commerzbank, Lang & Schwarz und die Baader Bank handeln Schweizer Aktien.