Details zum Depotführungsentgelt

Aktivität lohnt sich, denn beim Sparkassen Broker zahlen Sie kein Depotführungsentgelt¹, sofern Sie

  • mindestens eine abgerechnete Wertpapiertransaktion² mit einem Ordervolumen von 50 Euro im Quartal tätigen oder
  • einen Vermögensbestand³ (Depot plus Konten) von mindestens 10.000 Euro sowie einem Depotbestand größer als 0 Euro am Quartalsende haben.

Sollte keines der beiden Kriterien zutreffen, wird ein Depotentgelt in Höhe von monatlich 3,99 Euro inkl. MwSt. auf Quartalsbasis (11,97 Euro im Quartal) erhoben. Bei jeder Belastung mit Depotentgelt zum Quartalsende wird im darauffolgenden Quartal ein Orderguthaben im Wert von 11,97 Euro eingestellt⁴.

Tipp: Mit einem Sparplan können Sie ganz leicht Ihr Depotentgelt auf 0 Euro reduzieren!

¹ Bedingungen:

  • Das Entgelt bezieht sich auf das Depot und die Belastung erfolgt rückwirkend am letzten Bankarbeitstag des Quartals auf dem zugeordneten Verrechungskonto.
  • Bei mehreren Depots kann das Depotentgelt auch mehrfach erhoben werden.
  • Für Erstkunden ist das Quartal der Depoteröffnung kostenlos.
  • Eine bereits heute vorhandene Depotentgeltbefreiung ist weiterhin bis zum vereinbarten Auslaufen gültig. Dies gilt z.B. für Minderjährigendepots sowie für Depots aus Aktionen mit einer zugesagten Depotentgeltbefreiung.
  • Sollte eine Depotentgeltbefreiung durch Transaktionen oder Vermögensbestand in einem Quartal erreicht werden, bezieht sie sich immer auf das jeweilige Depot und nicht auf den Inhaber.

² Wertpapiertransaktion:

  • Maßgeblich ist die Anzahl der abgerechneten Transaktionen zwischen dem letzten Bankarbeitstag des Vorquartals und dem vorletzten Bankarbeitstag des abzurechnenden Quartals.
  • Es zählen nur entgeltpflichtige Wertpapierkäufe oder -verkäufe inklusive Zuteilungen von Neuemissionen und ausgeführte Sparplanorders ab 50 Euro exkl. Gebühren und Spesen.
  • Transaktionen durch Bevollmächtigte zählen für das jeweilige Depot des Inhabers.

³ Vermögensbestand:

  • Saldiert werden der Depotbestand und die Höhe des Verrechnungskontos, KontoPlus und der Währungskonten am vorletzten Bankarbeitstag des Quartals.
  • Bei mehreren Depots, die zum selben Verrechungskonto gehören, wird der Kontensaldo für jedes dieser Depots berücksichtigt.
  • Der Verfügungsrahmen eines Sparkassen-Girokontos als Verrechnungskonto kann nicht zum Vermögensbestand hinzugezählt werden.

⁴ Orderguthaben

  • Die Einbuchung des Orderguthabens erfolgt ca. ein bis zwei Arbeitstage nach Quartalsende.
  • Das Orderguthaben ist bis zum Ende des dann laufenden Quartals gültig.
  • Das Orderguthaben wird bei den nächsten Transaktionen auf die Orderprovision angerechnet. Ausgenommen sind lediglich der Handel mit Fonds über KVGs sowie der CFD-Handel, Spar- und Auszahlungspläne. Sofern ein Guthaben vorliegt, wird dieses im Transaktionsbereich unter "Sicherheit & Service" angezeigt. Orderguthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt gemäß der Angabe.