Kapitalmaßnahmen Online

Kapitalmaßnahmen - Weisungen online erteilen

Bei einem Ihrer Werte steht eine Kapitalmaßnahme an? Dann können Sie uns in vielen Fällen Ihre Weisung online erteilen. Das ist einfach, spart Zeit und ist gleich in Ihrem Orderbuch ersichtlich.

Fragen & Antworten

Ab wann kann ich Online-Weisungen erteilen?

Wenn Sie ein Wertpapier im Depot haben, für das eine Kapitalmaßnahme anliegt, so erscheint diese in Ihrem Depot unter „Depot & Konto“ -> „Kapitalmaßnahmen“. Eine Weisung ist möglich, solange das angegebene Enddatum nicht erreicht wurde.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Ausgestaltung mancher Kapitalmaßnahmen können leider nicht alle Weisungen online aufgegeben werden. Sie erhalten auf jeden Fall zu allen Kapitalmaßnahmen auch postalisch eine Information von uns.

Gibt es eine Alternative zur Online-Weisung?

Sie erhalten nach wie vor zu allen Kapitalmaßnahmen ein Anschreiben mit Weisungsformular von uns. Natürlich können Sie, wie gewohnt, dieses Weisungsformular ausfüllen, unterschreiben und per Post an uns schicken.

Bei welchen Kapitalmaßnahmen ist die Online-Weisung möglich?

Eine Online-Weisung ist grundsätzlich nur bei freiwilligen Kapitalmaßnahmen möglich. Dazu zählen:

  • Kapitalerhöhungen
  • Freiwillige Barabfindungen
  • Freiwillige Umtäusche
  • Reinvestierungen

Haben Sie eine von einer Kapitalmaßnahme betroffenen Gattung im Depot und ist für diese Kapitalmaßnahme eine Online-Weisung möglich, erscheint sie in Ihrem Depot unter „Depot & Konto“ -> „Kapitalmaßnahmen“

Wie kann ich eine Weisung erteilen, wenn mein Wertpapier nicht unter Kapitalmaßnahmen angezeigt wird?

Aufgrund der Ausgestaltung mancher Kapitalmaßnahmen ist eine Online-Weisung leider nicht immer möglich. In diesen Fällen können Sie Ihre Weisung aber wie gewohnt schriftlich per Fax oder per Post an uns schicken. Das Weisungsformular wird Ihnen automatisch von uns per Post zugeschickt.

Bitte beachten Sie: Bei obligatorischen Kapitalmaßnahmen wie bspw. Splits, obligatorische Barabfindungen, Entflechtungen/Spin-offs, können Sie grundsätzlich keine Weisung erteilen. Obligatorische Maßnahmen werden automatisch in Ihrem Depot ausgeführt. Sie erhalten im Anschluss eine Abrechnung für jede Transaktion.

 

Was muss ich bei der Weisung beachten? (z.B. Änderung oder Löschung)

Ihre online erteilte Weisung wird sofort von uns weitergeleitet. Eine nachträgliche Änderung oder Löschung ist leider nicht möglich.

In der Weisungsmaske wird Ihnen der maximale Bestand angezeigt, der für die Kapitalmaßnahme angemeldet werden kann. Falls hier nicht Ihr gesamter Bestand angezeigt wird, prüfen Sie bitte, ob Sie bereits einen Verkaufsauftrag für dieses Papier erteilt haben.

Ist dies der Fall und Sie möchten eine Online-Weisung über den Gesamtbestand erteilen, streichen Sie bitte zunächst die offene Verkaufsorder.

 

Wie wird meine Weisung abgewickelt?

Bei einer inländischen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtehandel werden von Ihnen beauftragte Käufe/Verkäufe direkt an die Börse weitergeleitet. Sie sehen diese direkt in Ihrem Orderbuch. Bei ausländischen Kapitalerhöhungen erfolgt die Abrechnung spätestens nach Ablauf der Weisungsfrist.

Bitte beachten Sie beim Kauf/Verkauf von Bezugsrechten: In der Weisungsmaske können Sie nur unlimitierte Aufträge erteilen. Wenn Sie Bezugsrechte limitiert kaufen oder verkaufen möchten, erteilen Sie Ihre Order bitte direkt über die Ordermaske an den entsprechenden Handelsplätzen.


 

Benötigen Sie noch weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach unsere kostenlose Kunden-Hotline 0611 2044-1911 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected].