Informationen zu den Haltefristen und der Rückgabe von offenen Immobilienfonds

Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) wurden zum 22.07.2013 neue gesetzliche Regeln für die Rückgabe von offenen Immobilienfonds wirksam.

Die Regeln beziehen sich auf die Rückgabe der Fonds über die Fondsgesellschaft. Der Börsenhandel ist hiervon nicht betroffen.

Für Anteile, die ab dem 22.07.2013 erworben wurden, gilt:

  • Eine Rückgabe von Anteilen ist erst nach einjähriger Rückgabeankündigungsfrist möglich.
  • Ab Kaufzeitpunkt ist eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten zu berücksichtigen.

Für Anteile, die vor dem 22.07.2013 erworben wurden, gilt:

  • Es gilt ein Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr, für Beträge darüber hinaus muss die Kündigungsfrist von 12 Monaten eingehalten werden. Eine Mindesthaltedauer entfällt in diesem Fall.

Regeln und Fristen bei Offenen Immobilienfonds im Überblick

Bestände erworben Freigrenze Haltefrist Vorlauffrist für Aufträge
bis 31.12.2012 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr keine Haltefrist >30.000 Euro
12 Monate
bis 21.07.2013 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr <30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr:
keine Haltefrist

>30.000 Euro:
24 Monate Haltefrist
>30.000 Euro
12 Monate
nach dem 21.07.2013 keine 24 Monate Haltefrist 12 Monate

Ihre Fragen - unsere Antworten

Was ist bei der Rückgabe von Anteilen zu beachten?

Die Rückgabeankündigungsfrist beträgt 12 Monate. Anteile, für die Sie eine Rückgabe ankündigen, werden gesperrt und können bis zur Rückgabe nicht verkauft oder auf andere Depots übertragen werden. Sobald Sie die Rückgabe von Anteilen beauftragt haben, können Sie diesen Auftrag nicht widerrufen.

Was ist zu beachten, wenn bereits vor Ablauf der Mindesthaltefrist eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung abgeben werden soll?

Die 24-monatige Mindesthaltefrist muss zum Zeitpunkt der Rückgabe von Anteilen erfüllt sein. Bei der Abgabe einer Rückgabeerklärung jedoch nicht. Beträgt die restliche Mindesthaltefrist bei der Abgabe der Rückgabeerklärung noch mehr als 12 Monate, verschiebt sich der Rückgabezeitpunkt auf den Ablauf der Mindesthaltefrist.

Welche Regelungen gelten bei einem Verkauf über die Börse?

Die Regelungen zu Halte- und Kündigungsfristen gelten nur für Anteilsrückgaben an die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Dadurch soll den Kapitalverwaltungsgesellschaften die Liquiditätssteuerung von Immobilienfonds erleichtert werden. Ein Verkauf über die Börse ist jederzeit möglich. Die Haltefristen beginnen für den Käufer von vorne.

Was ist bei einem Übertrag von Anteilen zu beachten?

Beim Übertrag von offenen Immobilienfonds muss die anlegerbezogene Haltedauer von der abgebenden Bank gesondert bestätigt werden.

Diese Bestätigung muss vom Depotinhaber bei der abgebenden Bank beantragt und an die Empfängerbank weitergeleitet werden. Sie wird von der abgebenden Bank nicht automatisch ausgelöst und verschickt.

Wichtig! Liegt keine Bestätigung vor, wird der Tag des Depoteingangs als Beginn der Mindesthaltefrist hinterlegt.

Handelt es sich beim Depotübertrag um einen Gläubigerwechsel, so beginnen die Haltefristen ebenfalls von vorne. Beispiel: Ein Ehegatte überträgt an ein Gemeinschaftsdepot.

 

Ich sehe in der Ordermaske ein anderes voraussichtliches Handelsdatum als ich erwartet habe. Was kann ich tun?

Wenn das Handelsdatum von dem von Ihnen erwarteten Datum abweicht, kann dies verschiedene Ursachen haben.

1. Stammen die Anteile aus einem Wertpapierübertrag? Dann liegt uns die Haltedauerbestätigung der vorherigen Depotbank noch nicht vor. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die alte Depotbank und bitten Sie um die Bereitstellung der Bestätigung.

2. Sie haben die Wertpapiere bei uns erworben oder die Haltedauerbestätigung der alten Depotbank wurde bereits geliefert? Dann wurden die Daten zur Haltedauer durch eine Umlagerung der Wertpapiere verändert – zum Beispiel im Rahmen einer Kapitalmaßnahme. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, damit wir die Daten korrigieren können.

Wichtig! Bitte geben Sie die Rückgabeerklärung nicht ab, bevor die Daten zur Mindesthaltedauer korrigiert sind. Der Auftrag zur Rückgabe von Anteilen ist unwiderruflich und kann nicht gestrichen werden. Eine nachträgliche Korrektur des Datenbestands hat keinen Einfluss auf eine bereits erteilte Rückgabeerklärung.

 



 

Benötigen Sie noch weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach unsere kostenlose Kunden-Hotline an 0611 2044-1911 oder schreiben Sie uns
eine E-Mail an [email protected].