
Informationen zur Investmentsteuerreform von 2018
Investmentsteuerrecht (seit 2018)
Seit 2018 gilt in Deutschland ein geändertes Investmentsteuerrecht. Durch die Neuregelung soll die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht werden. So werden beispielsweise ausschüttende oder thesaurierende, in- oder ausländische Investmentfonds gleich besteuert. Kernstück des neuen Besteuerungssystems ist eine getrennte Besteuerung auf Fondsebene und Anlegerebene.
Wichtige Information zur Vorabpauschale
Sie besitzen einen Fonds oder ETF? Dann beachten Sie bitte, dass jährlich im Januar die Vorabpauschale als fiktiver Kapitalertrag ermittelt wird.
Auf die Vorabpauschalen wird im Januar die Kapitalertragssteuer automatisch von Ihrem Verrechnungskonto abgebucht, und zwar für jeden betroffenen Fonds einzeln. Bitte sorgen Sie in diesem Zeitraum für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos oder einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag.