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Abstraktes Muster.

Regelungen zur US-Quellensteuer

Erweiterung der Regelungen zur US-Quellensteuer nach Sec. 871(m) IRC

Die US-Steuerbehörde (IRS) hat mit Wirkung 2017 die Regelungen zur US-Quellensteuer erweitert. Zukünftig fällt US-Quellensteuer auch auf „dividendenähnliche“ Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten mit einer US-Aktie als Basiswert an.

Was bedeutet das für Sie?
Derzeit ist der Handel mit solchen Papieren bei den Emittenten BNP Paribas, Citi, Goldman Sachs, HSBC, HVB, Société Générale und Vontobel möglich. Weitere Emittenten werden in Zukunft noch folgen.

Bei allen anderen Emittenten können Sie bestimmte derivative Finanzinstrumente auf US-Aktien vorerst beim S Broker nicht erwerben. Des Weiteren ist ein Depotübertrag betroffener Wertpapiere zum S Broker nicht möglich.

Betroffen sind nach aktueller Regelung Wertpapiere

  • deren Wertentwicklung an die Wertentwicklung von US-Aktien mit einem Delta von 1 gekoppelt ist.

  • die ab dem 01.01.2017 emittiert bzw. abgeschlossen werden.

  • die bereits vor 2017 emittiert wurden, wenn eine wesentliche Veränderung in der Produktstruktur nach dem 01.01.2017 vorgenommen wird.

Somit handelt es sich z.B. um folgende Produktkategorien:

  • Knock-out-Produkte

  • Faktorzertifikate

  • Index-/Partizipationszertifikate mit Ausnahme von qualifizierten Indizes, z.B. Dow Jones

  • Outperformance-/Sprintzertifikate