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Abstraktes Muster.

Fragen und Antworten zum Legal Entity Identifier (LEI-Code)

Wichtig für Firmen – der LEI-Code

Seit 2018 muss der S Broker den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere seiner Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde melden. Firmenkunden müssen als Teil dieser Meldung mit dem sog. Legal Entity Identifier (LEI-Code) identifiziert werden. Ohne LEI-Code kann der S Broker keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr für seine Firmenkunden ausführen.

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Legal Entitiy Identifier (LEI-Code). Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen unser Kundenservice. Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Kontakt.

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