Besondere Hinweise zum StartDepot
- Das StartDepot kann ausschließlich als Einzeldepot (nicht Gemeinschaftsdepot, etc.) eröffnet werden.
- Die Vorteile des StartDepots werden nur solange gewährt, wie die Voraussetzungen dafür vorliegen. Daher ist jeweils ein Nachweis bzw. eine gültige Bescheinigung unaufgefordert einzureichen, sobald der vorliegende Nachweis abgelaufen ist. Sofern dem Sparkassen Broker keine gültige Bescheinigung vorliegt, wird das StartDepot automatisch in ein entgeltpflichtiges Depot umgewandelt. Hierüber wird der Depotinhaber im Vorfeld informiert.
- Die Depoteröffnung muss ausschließlich über den Onlineweg erfolgen. Zur vollständigen Depoteröffnung ist die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung, eines Ausbildungsnachweises o.ä. erforderlich.
- Kunden des Sparkassen Brokers, die die Voraussetzung für ein StartDepot erfüllen, können ihr bestehendes Depot in ein StartDepot umwandeln.
- Der Amazon-Gutschein wird ausschließlich an Neukunden ausgegeben, die in den letzten sechs Monaten kein Depot beim Sparkassen Broker geführt haben.
- Inhaber eines StartDepots müssen volljährig sein.
- Die Eröffnung eines StartDepots ist mit keiner anderen Aktion kombinierbar.
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