Die Abgeltungsteuer

Die zum 01.01.2009 in Kraft getretene Abgeltungsteuer dient zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Für Anleger ändert sich damit einiges - vieles auch zum Vorteil. In jedem Fall wirft die Änderung der Besteuerung ihre Schatten voraus. Was genau die Abgeltungsteuer mit sich bringt, möchten wir Ihnen im folgenden kurz nahe bringen. Details erfahren Sie kompetent bei Ihrem Steuerberater.

 

Mehr erfahren Sie über die Abgeltungsteuer und die Auswirkungen auf Wertpapieranlagen mit dem sbroker.spezial
Abgeltungsteuer. Weitere Informationen zu Veränderungen durch die Einführung der Abgeltungsteuer wie die Abführung der Kirchensteuer, Änderungen beim Freistellungsauftrag und Zuordnung zu betrieblichen und privaten Vermögen finden Sie im sbroker.spezial Abgeltungsteuer - was sich alles 2009 ändert.

 

Formulare

 

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug

Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer

Die Abgeltungsteuer im Überblick
  • Die Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungsteuer ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten.
  • Einkünfte aus privat gehaltenem Kapitalvermögen werden dann nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern mit einheitlich 25 Prozent besteuert - unabhängig von der Haltedauer. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer, so dass die daraus resultierende Steuerlast bis zu knapp 29 Prozent betragen kann. Die Abgeltungsteuer erstreckt sich auf Veräußerungsge- winne, Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Investmentfonds.
  • Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer entfällt die zwölfmonatige Spekulationsfrist. Die Haltedauer ist dann für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unrele- vant. Das Halbeinkünfteverfahren, das bisher Dividenden und Veräußerungsge- winne aus Aktien zur Hälfte steuerfrei stellt, wird für Privatpersonen ebenfalls abgeschafft.
  • Veräußerungsgewinne von Aktien, Fonds und festverzinslichen Wertpapieren bleiben hingegen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, wenn die Papiere vor dem 01.01.2009 erworben wurden.
  • Für Zertifikate gibt es Sonderregelungen. Steuerfrei können Zertifikate nur dann verkauft werden, wenn Sie bis zum 14.03.2007 erworben wurden. Danach gekaufte Zertifikate können nur dann steuerfrei veräußert werden, wenn ihre mindestens einjährige Laufzeit vor dem 1. Juli 2009 endet. Ansonsten müssen auch diese versteuert werden.
  • Die Abgeltungsteuer wird ab 2009 direkt von den Banken bzw. den depotführen- den Stellen an das Finanzamt abgeführt, sofern die Freibeträge überschritten sind. Sie hat damit "abgeltende" Wirkung, so dass die betreffenden Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
  • Sofern Ihr Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt, können Sie die Differenz über Ihre Einkommensteuerklärung zurückfordern.
  • An die Stelle von Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag tritt der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten. Damit bleiben Kapitalerträge einschließlich realisierter Kursgewinne bis zu diesen Beträgen steuerfrei.

Weitere Details zur Abgeltungsteuer finden Sie beim Bundesfinanzministerium und in einem vom BMF veröffentlichten Frage- und Antwortkatalog.

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Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf einzelnen Produkte und Anlageformen
Aktien

Aktiengewinne waren bis 01.12.2008 nach einjähriger Frist steuerfrei, ansonsten unterlagen sie dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Dividenden unterlagen darüber hinaus dem Halbeinkünfteverfahren, wonach nur 50% zu versteuern waren. Beide Regelungen sind mit Inkraftreten der pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zum 01.01.2009 entfallen. Aktien, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, haben Bestandsschutz und können nach einjähriger Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Verluste aus Aktiengeschäften können ab 2009 nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen und nicht mit positiven Erträgen aus anderen Kapitalvermögen der Einkunftsarten verrechnet werden.

Fonds

Gewinne aus Fondsverkäufen unterliegen seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer. Zudem wird für Fondsausschüttungen und -thesaurierungen, also wieder angelegte Erträge, Abgeltungsteuer fällig. Spekulationsfrist und Halbeinkünftever- fahren entfallen ebenso wie bei Aktien. Veräußerungsgewinne von Fonds, die bis zum 31.12.2008 gekauft und ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei. Für Fondssparpläne gilt: nur Anteile, die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen der Abgeltungsteuer.

Zertifikate / Anleihen

Gewinne aus Zertifikaten ohne Kapital- oder Ertragsgarantie (sog. Spekulationsinstrumente oder Vollrisikopapiere) sind seit 2009 voll steuerpflichtig. Allerdings gilt hier eine Ausnahme: Wurden die Zertifikate bereits vor dem 15.03.2007 ge- kauft, gilt weiterhin die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer. Gleiches gilt, wenn die Papiere ab dem 15.03.2007 gekauft und bis 30.06.2009 wieder verkauft werden. Veräußerungsgewinne nach dem 30.06.2009 unterliegen generell der Abgeltungsteuer.

 

Finanzinnovationen sind i.d.R. durch eine Kapitalgarantie und/oder laufende Zinszahlungen gekennzeichnet. Sie sind nicht fest verzinslich oder haben ein Emissionsdisagio außerhalb der Disagiostaffel. Diese Papiere unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer in Höhe von 25%. Davon betroffen sind sowohl laufende Erträge als auch Einlösungs- und Veräußer- ungsgewinne folgender Produktgruppen: Aktienanleihen (Equity linked Bonds, Reverse Convertibles), Kündbare Anleihen (Callables), niedrig verzinsliche Anleihen, Nullkuponanleihen (Zerobonds), Stufenzinsanleihen, Umtauschanleihen (Ex- changeables), Variable verzinsliche Anleihen (Floater).

 

Für Klassische Schuldverschreibungen, die durch vollen Kapitalschutz und feste Zinszahlungen gekennzeichnet sind, gilt ab 2009 gleichmaßen die Abgeltungsteuer für laufende Erträge und Veräußerungsgewinne. Jedoch können sie steuer- frei verkauft werden, wenn sie vor dem 01.01.2009 erworben und mindestens ein Jahr gehalten wurden.

Options- und Termingeschäfte

Veräußerungsgewinne aus Options- und Termingeschäften unterliegen seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer. Beim Erwerb vor dem 01.01.2009 und einer mindestens einjährigen Haltefrist können Gewinne noch steuerfrei vereinnahmt werden.

Hinweis

Die bereitgestellten Informationen dienen nicht der Steuer- oder Rechtsberatung. Um sich über Details und sich ggf. ergebende Änderungen in der Besteuerung von Kapitaleinkünften zu informieren, empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters. Die S Broker AG & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier dargestellten Informationen.

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