| Die Abgeltungsteuer Die zum 01.01.2009 in Kraft getretene Abgeltungsteuer dient zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Für Anleger ändert sich damit einiges - vieles auch zum Vorteil. In jedem Fall wirft die Änderung der Besteuerung ihre Schatten voraus. Was genau die Abgeltungsteuer mit sich bringt, möchten wir Ihnen im folgenden kurz nahe bringen. Details erfahren Sie kompetent bei Ihrem Steuerberater.
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Formulare
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Die Abgeltungsteuer im Überblick
Weitere Details zur Abgeltungsteuer finden Sie beim Bundesfinanzministerium und in einem vom BMF veröffentlichten Frage- und Antwortkatalog. |
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| Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf einzelnen Produkte und Anlageformen |
| Fonds Gewinne aus Fondsverkäufen unterliegen seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer. Zudem wird für Fondsausschüttungen und -thesaurierungen, also wieder angelegte Erträge, Abgeltungsteuer fällig. Spekulationsfrist und Halbeinkünftever- fahren entfallen ebenso wie bei Aktien. Veräußerungsgewinne von Fonds, die bis zum 31.12.2008 gekauft und ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei. Für Fondssparpläne gilt: nur Anteile, die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen der Abgeltungsteuer. |
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| Zertifikate / Anleihen Gewinne aus Zertifikaten ohne Kapital- oder Ertragsgarantie (sog. Spekulationsinstrumente oder Vollrisikopapiere) sind seit 2009 voll steuerpflichtig. Allerdings gilt hier eine Ausnahme: Wurden die Zertifikate bereits vor dem 15.03.2007 ge- kauft, gilt weiterhin die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer. Gleiches gilt, wenn die Papiere ab dem 15.03.2007 gekauft und bis 30.06.2009 wieder verkauft werden. Veräußerungsgewinne nach dem 30.06.2009 unterliegen generell der Abgeltungsteuer.
Finanzinnovationen sind i.d.R. durch eine Kapitalgarantie und/oder laufende Zinszahlungen gekennzeichnet. Sie sind nicht fest verzinslich oder haben ein Emissionsdisagio außerhalb der Disagiostaffel. Diese Papiere unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer in Höhe von 25%. Davon betroffen sind sowohl laufende Erträge als auch Einlösungs- und Veräußer- ungsgewinne folgender Produktgruppen: Aktienanleihen (Equity linked Bonds, Reverse Convertibles), Kündbare Anleihen (Callables), niedrig verzinsliche Anleihen, Nullkuponanleihen (Zerobonds), Stufenzinsanleihen, Umtauschanleihen (Ex- changeables), Variable verzinsliche Anleihen (Floater).
Für Klassische Schuldverschreibungen, die durch vollen Kapitalschutz und feste Zinszahlungen gekennzeichnet sind, gilt ab 2009 gleichmaßen die Abgeltungsteuer für laufende Erträge und Veräußerungsgewinne. Jedoch können sie steuer- frei verkauft werden, wenn sie vor dem 01.01.2009 erworben und mindestens ein Jahr gehalten wurden. |
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| Options- und Termingeschäfte Veräußerungsgewinne aus Options- und Termingeschäften unterliegen seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer. Beim Erwerb vor dem 01.01.2009 und einer mindestens einjährigen Haltefrist können Gewinne noch steuerfrei vereinnahmt werden. |
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| Hinweis Die bereitgestellten Informationen dienen nicht der Steuer- oder Rechtsberatung. Um sich über Details und sich ggf. ergebende Änderungen in der Besteuerung von Kapitaleinkünften zu informieren, empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters. Die S Broker AG & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier dargestellten Informationen. |
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